Unser Verein

Grundgesetz und Richtlinien der Orsbacher Maijungen 1948

§ 1Die "Orsbacher Maijungen" ist ein Verein, der sich auf Tradition beruft.
 
§ 2Der Vorstand hat sich zusammenzusetzen aus: 1.Vorsitzender, 2.Vorsitzender, dem Kassierer und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern
 
§ 3Der Vorstand wird alle zwei Jahre bei der Jahreshauptversammlung neu gewählt.
 
§ 4Die Vorsitzenden und Vorstandsmitglieder müssen mindestens zwei Jahre Mitglieder der OMJ sein
Abs. 1: Der alte Vorstand hilft noch dem neu gewählten im folgenden Jahr.
 
§ 5Die Neumitglieder sollten in Orsbach wohnen oder öfters dort sein.
Abs.1: Nur Ledige können ordentliche Mitglieder werden
 
§ 6Die Paare werden von den ersten beiden Vorsitzenden in geheimer Sitzung zusammengestellt.
 
§ 7Die Ausrufung vollzieht sich wie folgt:
- Die Jungen singen das Mailied "Der Mai ist gekommen"
- Verkündung des Paares durch den 1.Vorsitzenden mit dem Spruch:
  "Hier sind die Orsbacher Maijungen, sie haben beschlossen und folgendes Paar zusammengestellt:   Fräulein.... und Herrn... .
  Is üsch dat allemole jot?"
- Der ausgerufene Maijunge kommt nach vorne und holt sich die Spende und ein Küsschen von dem
  entsprechenden Maimädchen ab.
- Der Vorstand geht mit dem Mädchen rein.
 
§ 8Der Kassierer und zwei Vorstandsmitglieder nehmen die Maispende in Empfang. Es gilt nur von der Ausgerufenen persönlich in dieser Nacht abgegebenes Geld. Der Betrag bleibt geheim.
 
§ 9Die, der ausgerufenen Mädchen, wird Maikönigin, welche die höchste Summe spendet.
 
§ 10Ein Mädchen kann nur zwei Mal hintereinander Maikönigin werden, wenn sich keine andere dafür bereiterklärt hat.
 
§ 11Es darf nie zweimal hintereinander das selbe Paar miteinander ausgerufen werden, außer es handelt sich um ein echtes "Paar".
 
§ 12Nach dem Ausrufen zieht sich der Vorstand in geheimer Sitzung zur Auszählung und Ernennung von Maikönigin und -könig zurück.
 
§ 13Bei Gleichstellung einiger Paare oder im Zweifelsfalle hat der Vorstand das Recht zugunsten der OMJ zu entscheiden.
 
§ 14In derselben Nacht ist der Maibaum vor dem Haus der Maikönigin aufzurichten.
Abs.1: Wenn die Maikönigin nicht aus Orsbach kommt wird der Baum vor dem Haus des Maikönigs aufgestellt.
 
§ 15Es ist Pflicht eines jeden Maijungen mit der Maibraut am Maizug teilzunehmen.